Abnahme Brandmeldeanlage: Brandschutztechnische Abnahme
Brandmeldeanlagen müssen vor Inbetriebnahme abgenommen und anschliessend regelmässig kontrolliert werden. Dabei wird sichergestellt, dass die Anlage den technischen Anforderungen und den Sicherheitsvorschriften entspricht.
Abnahmekontrolle
Die Fertigstellung einer Brandmeldeanlage muss zur Abnahme an die zuständige Behörde mittels dem VKF-Formular Installationsattest gemeldet werden. Nach Eingang der Meldung wird entschieden, ob die Anlage einer Abnahmeprüfung unterzogen wird. Dabei wird ein Abnahmebericht mit einer Gesamtbeurteilung inklusive Mängelstatus und Mängelliste erstellt.
Die Inspektionsstelle bietet die Abnahme von neu installierten oder revidierten Brandmeldeanlagen an (SAS-akkreditiert nach EN ISO/IEC 17020:2012).
Periodische Kontrolle
Brandmeldeanlagen müssen durch eine SAS-akkreditierte Inspektionsstelle periodisch überprüft werden. Bei der periodischen Kontrolle wird die Funktion der Brandmeldeanlage, die Orientierungspläne, die Alarmorganisation, das Kontrollheft sowie die Instruktion der Anlageverantwortlichen überprüft. Die Häufigkeit der periodischen Kontrolle ist abhängig von der Art, Grösse und Nutzung der durch die Anlage überwachten Gebäude. Die Kontrolle erfolgt im Auftrag der Eigentümerschaft oder des Betreibers.
Die Inspektionsstelle bietet die Konformitätsprüfung, Inspektion und periodische Kontrollen von Brandmeldeanlagen an (SAS-akkreditiert nach EN ISO/IEC 17020:2012).
